Im ersten Beratungstermin bespreche ich mit Ihnen in welchem Umfang die kieferorthopädische Behandlung von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen wird.
Nach Erstellung und Auswertung der Diagnostikunterlagen erstelle ich einen ein Heil- und Kostenplan, der zur Genehmigung an die gesetzliche Krankenkasse oder an die Versicherung von Ihnen geschickt werden muss.
Ab Beginn der Volljährigkeit ist die gesetzliche Krankenversicherung nur bei einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Kombinationstherapie leistungspflichtig. Diese Fälle sind so komplex, dass sie eventuell im Kindesalter nicht zu lösen sind
Falls Sie einer privaten Versicherung angehören oder eine Zusatzversicherung haben, dann richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem individuellen Tarif. Kommen private Kosten auf Sie zu, biete ich Ihnen selbstverständlich die Möglichkeit zu einer Finanzierung. Mögliche private Zusatzkosten werden von mir transparent erläutert und immer im Vorfeld besprochen.